Statuten der FDP Versmold


§ 1 Name

     Die Fraktion gibt sich den Namen „FDP-Fraktion in der

     Stadtvertretung Versmold“ – kurz „FDP-Ratsfraktion“.

 

§ 2 Organe

     1. FDP-Ratsfraktion

2. Fraktionsversammlung: Die FDP-Ratsfraktion sowie sachkun-

        dige Bürger der FDP in den Ausschüssen der Stadtvertretung

3. Fraktionsvorsitzender/ Fraktionsvorsitzende

 

§ 3 Ziele und Aufgaben

1.    Ziel der Arbeit der FDP-Ratsfraktion ist es, die kommunale

bürgerschaftliche Selbstverwaltung in der Stadt Versmold

   nach den Grundsätzen der Freien Demokratischen Partei zu 

   verwirklichen.

2.    Es ist insbesondere Aufgabe der FDP-Ratsfraktion, die Wün-

   sche und Anregungen der Bürger der Stadt Versmold aufzuneh-

   men und eine transparente Kommunikation zwischen Bürger-     

   schaft und Stadt zu gewährleisten.

 

§ 4 Zusammensetzung der Fraktion

1.    Die FDP-Stadtvertreter bilden für die Dauer der

Wahlperiode 2009-2014 die FDP-Ratsfraktion

2.    Die Mitglieder der FDP-Ratsfraktion haben Stimmrecht

3.    Die FDP-Ratsfraktion wählt aus ihrer Mitte den Fraktionsvorsitzenden/die Fraktionsvorsitzende sowie dessen/deren Stellvertreter(in)

4.    Der/die Fraktionsvorsitzende sowie dessen/deren Stellver- treter(in) werden mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aller stimmberechtigten Mitglieder der Fraktion gewählt.

Eine vorzeitige Abwahl bedarf ebenfalls einer Mehrheit von zwei Dritteln aller stimmberechtigten Mitglieder.

5.    Beim Ausscheiden eines FDP-Ratsmitgliedes aus der Stadt-

vertretung der Stadt Versmold erlischt dessen Mitglied- schaft in der Ratsfraktion. Der über die Reserveliste

        bestimmte Nachfolger wird Mitglied der Fraktion.

     6. Die FDP-Ratsfraktion kann andere Ratsmitglieder als Hospi- 

   tanten aufnehmen. Die Aufnahme bedarf eines Beschlusses

   der Fraktion mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimm-

   berechtigten Mitglieder. Hospitanten haben kein Stimmrecht.

  

§ 5 Ausschluss aus der Fraktion

1.    Ein Mitglied der FDP-Ratsfraktion und der Fraktionsversamm- lung kann ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Interes- sen und Beschlüsse der Fraktion verstößt und dadurch dem Ansehen und der politischen Arbeit der FDP-Fraktion wissentlich und mutwillig schadet.

2.    Ein Ausschluss aus der FDP-Fraktion bedarf einer Mehrheit

   von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder der

   FDP-Ratsfraktion.

3.    Das auszuschließende Mitglied ist vor der Beschlussfassung

   anzuhören, sofern es gewünscht wird.

 

 

 

§ 6 Fraktionsvorsitzende(r) und Stellvertretung

1.    Der/die Fraktionsvorsitzende vertritt die Fraktion nach in-

   nen und außen. Er/sie leitet die Fraktionssitzungen und

   Fraktionsversammlungen.

2.    Über die Tätigkeit ist der Fraktion und der Fraktionsver-

   sammlung regelmäßig zu berichten.

3.    Im Verhinderungsfall übernimmt der/die Stellvertreter(in)

diese Aufgaben.

 

§ 7 Geschäftsführung

      Die Wahrnehmung der Aufgaben der laufenden Geschäftsführung

      obliegt dem Vorsitzenden. Im Einvernehmen mit der Fraktion

      können Aufgaben delegiert werden.

      Die Verwaltung der Fraktionsmittel übernimmt der/die Vorsit-

      zende gemeinsam mit einem von der Fraktion bestimmten Frak-

      tionsmitglied.

 

§ 8 Fraktionssitzung

      Die Fraktion tagt regelmäßig vor Sitzungen der Stadtvertre-

      tung und ihrer Ausschüsse.

 

§ 9 Fraktionsversammlung

1.    Die Fraktionsversammlung wird rechtzeitig vom Vorsitzen-

den zur Vorbereitung der Ausschusssitzungen eingeladen.

2.    Von den Ergebnissen der Beratungen können die Medien zur

   Orientierung der Öffentlichkeit informiert werden, sofern

   es sich um Punkte handelt, die öffentlich behandelt werden

   dürfen.

 

§ 10 Fraktionsentscheidungen

       Abstimmungen in der Fraktion werden mit einfacher Mehrheit

       getroffen. Die Mitglieder der Fraktion unterliegen keiner

       Fraktionsentscheidung. Bei Abstimmungen in der Stadtver-

       tretung oder den Ausschüssen kann jedes Fraktionsmitglied

       und jeder sachkundige Bürger frei und nur seinem Gewissen

       folgend entscheiden.

 

§ 11 Inkrafttreten

       Diese Statut tritt nach Beschlussfassung durch die Mit-

       glieder am 27. Oktober 2009 in Kraft.

       Eine Änderung des Statutes ist nur möglich, wenn mehr als

       die Hälfte der Fraktionsmitglieder ihr zustimmt. Es ist von

       dem/der Fraktionsvorsitzenden und der Stellvertretung zu  

       unterzeichnen und in Kopie allen Mitgliedern der Fraktions-

       versammlung auszuhändigen.    

      

 

 

  Versmold, den 2. September 2009

   Gez. 

        Heiner Kamp                       

        Ulrike Poetter

        Arne Bartkowiak

        Jochen Sander

        Henry Lucas Lohmann